Beauftragte (None) Umwelt- und Entsorgungsbeauftragte/-r
- Laufende Nr
- 657
- SYS_1
- SYS_2
- SYS_3
- SYS_4
- Beauftragte
- ORGEINHEIT
- UNB
- AUFGFAM
- ERAAA
- Umwelt- und Entsorgungsbeauftragte/-r
- Tarifgebiet
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
03,04,03,10 Nordverbund
01.
Berät alle Stellen im Hause in Abfall- und Umweltfragen. Mitwirken bei genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne § 4 BImSchG oder solcher Anlagen, in denen regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfallen. Einwirken auf Verbesserungen der Verfahren bei Anlagen, in denen Abfälle verwertet oder beseitigt werden. Aufklären der Betriebsangehörigen über Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, welche von Abfällen ausgehen können. Mitwirken bei der Auftragsvergabe an Externe und
Überwachung. Berät die Arbeitssicherheit bei der sicherheitstechnischen Unterweisung zum Aufgabengebiet.
02.
Überwachen auf Einhaltung der Vorschriften sowie Erfüllung erteilter Bedingungen und Auflagen. Durch Kontrolle der Betriebsstätte und der Art und Beschaffenheit der in der Anlage anfallenden, verwerteten oder beseitigten Abfälle in regelmäßigen Abständen. Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge über Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel.
03.
Kontrolliert den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung. Überwacht das Abfallaufkommen und die Abfallzusammensetzung im Sinne der Kosten und Beseitigungsminimierung. Fremdfirmen, z.B. Spediteure, Entsorger, Reiniger usw. einweisen, beaufsichtigen, Abrechnungen überprüfen. Stichprobe bei den Entsorgern sowie Begleitung des Entsorgungsvorganges bei kritischen oder besonders überwachungsbedürftigen Abfällen. Einrichtung, Einweisung und Pflege
der notwendigen Abfallsammelbehälter und Entsorgungsplätze, insbesondere auch im Hinblick auf bestehende Vorschriften in Zusammenarbeit mit den zuständigen Verantwortlichen. Reststofflager organisieren, führen und entsorgen.
04.
Unterbreitet dem Betriebsleiter bzw. der Geschäftsführung Vorschläge für die Vermeidung, Verwertung und umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen sowie überwacht die Realisierung nach deren Einführung.
05.
Sorgfältige Auswahl geeigneter und zuverlässiger Entsorger, ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Fachabteilungen wie z. B: Einkauf und Lagerwirtschaft/ Transport sowie deren Kontrolle durch Auditierung.
06.
Erstattet dem Betriebsleiter, der Geschäftsführung einmal jährlich einen internen Bericht gemäß § 55 (2) KrW-/ AbfG.
07.
Klärung behördlicher Fragen, Pflege und Überwachung der notwendigen Begleitscheinverfahren. Antworten auf Fragen Externer betreffend Beeinträchtigungen, die von Abfällen ausgehen.
BBG
Abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise im Maschinenbau. Kenntnisse über die einschlägigen technischen und rechtlichen Aspekte durch spezielle Weiterbildung (qualifizierte Fachausbildung oder mehrjährige einschlägige Praxis).
Mehrjährige Berufserfahrung und Überblick über sämtliche abfallrelevanten Vorgänge im Betrieb. Fach- und sachkundig auf den Gebieten Umwelt und Immissionsschutz, Abfälle und Gefahrstoffe. Fundierte Kenntnisse relevanter rechtlicher Bestimmungen.